Bessere Absicherung für Pflegende

Wenn eine Privatperson Angehörige oder andere Menschen pflegt, übernimmt die Pflegeversicherung unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge zur Rentenversicherung. Unter anderem darf es sich nicht um erwerbsmäßige Pflege handeln und man darf auch nicht länger als 30 Stunden in einem anderen Job arbeiten.

Bislang müssen die Pflegenden mindestens 14 Stunden pro Woche aufwenden, damit das bei der Rentenversicherung berücksichtigt wird. Künftig reichen zehn Stunden, die auf mindestens zwei Tage verteilt werden müssen.

Ganz neu ist, dass Pflegepersonen erstmals auch in der Arbeitslosenversicherung (ALV) versichert werden können. Das geht, wenn derjenige schon vorher in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert war, oder wenn er Arbeitslosengeld bekommen hat.

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